Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV)

Die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0 trat am 22.09.2011 in Kraft und gilt für alle öffentlich zugänglichen Webseiten der Bundesverwaltung. Sie soll Webseiten auch für Menschen mit Behinderungen (z. B. gehörlos, blind u.ä.) bestmöglich zugänglich und benutzbar machen.

Die BITV gilt zunächst nur auf Bundesebene, im Länder- und Kommunalen-Bereich greifen Landesgleichstellungsgesetze und ggf. länderspezifische Verordnungen.

 

Die neue Fassung der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0 trat am 25. Mai 2019 in Kraft und setzt diejenigen Vorgaben der Richtlinie (EU) 2016/2102 über die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen um, die nicht schon 2018 in das aktualisierte Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) aufgenommen wurden.

Sie gilt für alle öffentlich zugänglichen Webseiten des Bundes, aber auch für Stellen, die das Vergaberecht anwenden. Sie soll Webseiten auch für Menschen mit Behinderungen (z. B. gehörlos, blind u.ä.) bestmöglich zugänglich und benutzbar machen.