Richtlinien

Richtlinien für die Barrierefreiheit im Internet

Die Grundlagen für die Erfüllung barrierefreier Kriterien sind in zwei Dokumenten festgehalten. Das sind:

Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) vom 12. Februar 2022, ein Regelwerk für barrierefreie Informationstechnik auf nationaler Ebene.

Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) sowie die aktuellere WCAG 2.2, EN 301549 V 3.2.1, ein internationaler Webstandard der barrierefreien Zugänglichkeit von Webseiten, definiert vom World Wide Web Consortium (W3C).

Da die aktualisierte BITV vom Februar 2022 an die technischen Erfolgskriterien der WCAG 2.1 vollständig angeglichen wurde, können die WCAG-Richtlinien als empfohlener Maßstab für die Umsetzung barrierefreier Websites genommen werden. Mit der Veröffentlichung von WCAG 2.2 im Jahr 2023 wurden zusätzliche Kriterien eingeführt, um die Barrierefreiheit insbesondere für Menschen mit kognitiven Einschränkungen, motorischen Behinderungen und für mobile Geräte weiter zu verbessern.

Für die Bewertung der umgesetzten Projekte kann ein gemeinsames BITV/WCAG-Testverfahren durchgeführt werden, welches auch die neuen Erfolgskriterien aus WCAG 2.2 berücksichtigt, sofern diese für das jeweilige Projekt relevant sind.