Was muss man beachten?

Fristen

Seiten der öffentlichen Hand:

  • Websites, die nach September 2018 veröffentlicht wurden, müssen bis zum September 2019 barrierefrei sein.
  • Bereits bestehende Internetseiten müssen ab September 2020 barrierefrei verfügbar sein. 
  • Weitere Fristen beziehen sich auf das Intranet, mobile Anwendungen (Apps) und PDF-Dokumente.

Gewerbliche Seiten:

  • Ab dem 28. Juni 2025 müssen dann auch Webseiten privater Unternehmen und Dienstleistungen barrierefrei sein. (z.B. Online-Handel)

4 Säulen der Barrierefreiheit

Die WCAG hat insgesamt 77 Erfolgskriterien (WCAG 2.1) für eine barrierefreie Website definiert, die als Grundlage für die praktische Umsetzung der Barrierefreiheit dienen. Mit der Veröffentlichung der WCAG 2.2 im Jahr 2023 wurden neun weitere Erfolgskriterien hinzugefügt, sodass nun insgesamt 86 Erfolgskriterien zur Verfügung stehen, die insbesondere die Zugänglichkeit für Menschen mit kognitiven Einschränkungen, motorischen Behinderungen und für mobile Geräte weiter verbessern.

Diese Erfolgskriterien sind den 12 Richtlinien untergeordnet, die allgemeine Ziele für die Erstellung barrierefreier Inhalte formulieren.

Die oberste Ebene bilden die vier wichtigsten Prinzipien der Barrierefreiheit im Internet:

  • Wahrnehmbarkeit
  • Bedienbarkeit
  • Verständlichkeit
  • Robustheit

Die neuen Erfolgskriterien der WCAG 2.2 ergänzen die bestehenden Prinzipien und stärken insbesondere Aspekte wie fokussierte Navigation, bessere Zugänglichkeit von Inhalten auf Touch-Geräten sowie die Berücksichtigung von kognitiven Barrieren durch klarere und intuitivere Interaktionsmöglichkeiten.